Jetzt schnell die Fahrrad MPU bestehen!

Aufgrund der folgenden Einstufungen, zählt wirklich jeder Tag, denn die Fahrerlaubnisbehörde wird die MPU sehr schnell anordnen und Ihnen nur 2 bis 3 Monate Frist zur Vorlage einer Fahrrad MPU einräumen. Betrachtet man jetzt noch die Anfertigungszeit eines MPU Gutachtens von ca. 2-4 Wochen, wird es schon sehr eng den Führerschein behalten zu können.

Unser Netzwerk besteht aus Rechtsanwälten, ehemaligen MPU Gutachtern, Verkehrspsychologen und Trainern!

In dieser Zusammenarbeit schaffen wir es, auch bei knappen MPU Fristen, dass Sie Ihren Führerschein behalten können! Selbst wenn bei Ihnen Abstinenz gefordert sein wird, schaffen wir es, dass Sie nach sehr kurzer Zeit wieder mobil sind. Wie wir das machen, erfahren Sie in der Erstberatung.

Fahrrad MPU

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung der Straßenverkehrsverordnung wird die Fahrrad MPU ab 1,6 Promille oder mit E-Scooter 1,1 Promille Alkoholfahrt auf dem Fahrrad/E-Scooter angeordnet.

Nach der aufgedeckten Alkoholfahrt, zählt jetzt nun jeder Tag! Daher raten wir Ihnen, sofort ein Beratungsgespräch bei uns zu nutzen.

Denn in dieser MPU, wird von jedem der mit dem Fahrrad oder mit einem E-Scooter alkoholisiert angetroffen wurde, eine so genannte Verhaltensänderung und eine Verhaltensstabilität bzgl. des Alkoholkonsums erwartet.

Daher fragt der MPU Gutachter nach Ihrer Aufarbeitung bezüglich Ihres Alkoholkonsum.

Also warum Sie so viel Alkohol oder warum Sie generell Alkohol trinken?!

Für die Fahrrad MPU gilt:

Die Einstellung zum Trinkverhalten muss zwingend vor der MPU geändert sein, um in Zukunft ein Trinkfahrkonflikt vermeiden zu können.

Bedeutet, Sie müssen sich vor der MPU entschieden haben zwischen kontrolliertem Alkoholumgang, oder Alkoholverzicht, oder eine lebenslange Alkoholabstinenz.

Die beizubringenden Befunde müssen Sie ebenso vor der MPU erhoben haben!

Nachdem der Gutachter nun in der MPU, eine sogenannte Einstufung vom Trinkverhalten vornimmt, muss er also den Grad der Alkoholgefährdung bestimmen und zwar in folgenden Einstufungen:

Es wird in folgende Ausprägungsgrade eingestuft:

Alkoholgefährdung

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Folgende Kriterien liegen vor:

  1. Es ist eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille oder darüber aktenkundig.
  2. Es fanden bei Trinkanlässen häufiger Steigerung der Trinkmengen statt, die zwischen 1.1 und 1.3 Promille lagen.
  3. Es kamen Situationen vor in denen man den Überblick seiner Trinkmenge verlor.
  4. Es wurde Alkohol getrunken um die Stimmung anzuheben.
  5. Es wurde Alkohol getrunken um Defizite zu kompensieren.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Die Häufigkeit der Trinkanlässe hat sich reduziert.
  2. Der reduzierte Alkoholkonsum hat hat zu einer geringeren Alkoholverträglichkeit geführt.
  3. Die konsequente Alkoholreduktion hat zu einer geänderten Lebensgestaltung geführt.
  4. Es wurden neue soziale Kontakte aufgebaut.

Abstinenzphase:

  • Keine Notwendig
  • 3 – 6 Monate bei Angabe Trinkpause
  • Mehrere Screenings (GGT und CDT) als Beweis für den reduzierten Alkoholumgang

Fortgeschrittene Alkoholproblematik

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien fortgeschrittene Alkoholproblematik:

  1. Wiederholter Alkoholkonsum trotz Konsequenz.
  2. Auffällige Urinkontrollen im Abstinenzprogramm.
  3. Alkohol wurde hastig und in großen Schlucken getrunken.
  4. Weiterer Alkoholkonsum nach abflachen des Rauschzustandes.
  5. Im Straßenverkehr wurde bereits schon einmal ein BAK von über 1,1 Promille festgestellt.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Es wurde eine therapeutische Beratungsmaßnahme absolviert.
  2. Es finden sich in der Untersuchung keine Hinweise auf fortbestehenden Alkoholkonsum.
  3. Lebensverhältnisse und die Freitzeitgestaltung lassen den Alkoholverzicht plausibel erscheinen.
  4. Der Alkoholverzicht wird aus einem Motiv heraus verständlich, das auch zukünftig wirksam sein wird.

Abstinenzphase:

  • Kurze Missbrauchsphase min. 6 Monate
  • Lange Missbrauchsphase 9 – 12 Monate

Alkoholabhängigkeit

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit:

  1. Eine oder mehrere Entgiftungen wurden durchgeführt. Ein ärztlicher Bericht bestätigt nachvollziehbar die Abhängigkeit.
  2. Wegen zunehmender Giftfestigkeit wurden die Mengen erheblich gesteigert.
  3. Der Klient war bereits einmal zur Ausnüchterung oder wegen Trunkenheit in Haft.
  4. Der Klient berichtet davon, dass er wegen seines Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen gehabt oder sich schuldig gefühlt habe.
  5.  Vorsätze hinsichtlich Dauer oder Häufigkeit von Konsumsituationen scheiterten.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Eine psychologische Beratungsmaßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen. Bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit liegt diese mindestens 6 Monate vor der MPU zurück.
  2. Regelmäßig Nutzung von stützenden Maßnahmen zur Reduzierung eines Rückfalles.
  3. Entwicklung einer positiven und realistischen Zukunftsperspektive.

Abstinenzphase:

  • mindestens 6 – 12 Monate bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit oder bei einer längeren zurückliegenden Abhängigkeit.

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