MPU Gutachten für Fahrerlaubnisbehörden nicht zwingend bindend!
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat für Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Das Ergebnis dieser MPU dient der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage, um über Ihre Fahreignung nach festgestellten Defiziten in Ihrer charakterlichen Eignung zu entscheiden. Es ist jedoch möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihr MPU-Gutachten nicht automatisch akzeptiert. Den sollten im Gutachten Widersprüche auftreten oder die aktuellen Beurteilungskriterien zur Fahreignung nicht eingehalten werden, hat die Behörde somit Unregelmäßigkeiten festgestellt. In einem solchen Fall wird das Gutachten mit der Aufforderung zur Überarbeitung an die entsprechende Prüfstelle zurückgesendet, verbunden mit dem Hinweis, dass das Gutachten in seiner aktuellen Form nicht anerkannt wird.
In unserem Video erläutern wir die möglichen Gründe dafür.
Behörden überprüfen Ihr MPU Gutachten!
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines MPU-Gutachtens anordnet, wird das an Sie gesendete Gutachten ebenfalls von Ihrem zuständigen Bearbeiter eingesehen.
Es ist entscheidend, dass Sie Ihrer Führerscheinstelle nur ein positives Gutachten vorlegen.
Dieses Gutachten unterliegt einer Überprüfung basierend auf den aktuell gültigen Beurteilungskriterien und den entsprechenden Hypothesen.
Nachdem die Glaubwürdigkeit des Gutachtens bestätigt wurde, erfolgt die Aushändigung Ihres Führerscheins.