Alkohol MPU

Eine MPU wegen Alkohol wird von der Führerscheinstelle gefordert, wer zwei mal unter Alkoholeinfluss am Steuer eines Fahrzeuges unter 1,6 Promille oder wer einmalig über 1,6 Promille “erwischt” worden ist. Das gilt auch mit dem Fahrrad. Seit Anfang 2014 wird auch eine Medizinische Psychologische Untersuchung von der Führerscheinstelle ab 1,1 Promille angeordnet, wenn der Richter während der Verhandlung Alkoholmissbrauch festgestellt hat.

Eine Vorbereitung auf diesen MPU Test ist dringend anzuraten, da der Gutachter (Diplom Psychologe) die Alkoholproblematik besprechen wird und herausfinden will, wie weit das Alkoholproblem beginnend von der Alkoholgefährdung, zu Alkoholmissbrauch, bis hin zur Alkoholabhängigkeit fortgeschritten ist.

Je nach fortgeschrittener Alkoholproblematik, wird eine fachliche Unterstützung durch einen Verkehrspsychologen, einer Alkohol Beratungsstelle, oder einer Sucht- / Psychotherapeutischen Einrichtung, eventuell auch die Teilnahme einer Selbsthilfegruppe für gut Befunden bzw. gefordert. Ebenso fragt der MPU Gutachter nach der Veränderung seit dem Führerscheinentzug, beziehungsweise der MPU Anordnung, sowie dem derzeitigen und dem weiteren Alkoholumgang.

Positive MPU

Natürlich werden nach den neuen Beurteilungskriterien (3.Auflage) auch Alkoholscreenings gefordert. Dies kann möglicherweise durch Leberwerte (min. 2 x GGT, CDT im Abstand von 4 -6 Wochen) ausreichend belegt sein, aber auch bis hin von 6 – 12 oder über 12 Monate negative EtG-Befunde (Haaranalytik oder Urinanalytik) belegt durch einen Abstinenzcheck führen.

Diese Voraussetzungen sind für den Ausgang einer MPU entscheidend, daher raten wir zu einen Erstberatungs-Termin in einer unserer Beratungsstellen zu fixieren, beziehungsweise uns Online zur Erstberatung zu besuchen.

Es gibt zwei unterschiedliche Strategien zum Bestehen einer MPU.  Entweder der reduzierte Alkoholumgang oder die Alkoholabstinenz.

Dies wird im Vorfeld in unserer MPU Beratung eingestuft.

Bitte beginnen Sie jetzt mit Ihrer MPU Vorbereitung

Es wird in folgende Ausprägungsgrade eingestuft:

Alkoholgefährdung

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Folgende Kriterien liegen vor:

  1. Es ist eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille oder darüber aktenkundig.
  2. Es fanden bei Trinkanlässen häufiger Steigerung der Trinkmengen statt, die zwischen 1.1 und 1.3 Promille lagen.
  3. Es kamen Situationen vor in denen man den Überblick seiner Trinkmenge verlor.
  4. Es wurde Alkohol getrunken um die Stimmung anzuheben.
  5. Es wurde Alkohol getrunken um Defizite zu kompensieren.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Die Häufigkeit der Trinkanlässe hat sich reduziert.
  2. Der reduzierte Alkoholkonsum hat hat zu einer geringeren Alkoholverträglichkeit geführt.
  3. Die konsequente Alkoholreduktion hat zu einer geänderten Lebensgestaltung geführt.
  4. Es wurden neue soziale Kontakte aufgebaut.

Abstinenzphase:

  • Keine Notwendig.
  • 3 – 6 Monate bei Angabe Trinkpause.
  • Mehrere Screenings (GGT und CDT) über reduzierten Alkoholumgang.

Fortgeschrittene Alkoholproblematik

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien fortgeschrittene Alkoholproblematik:

  1. Wiederholter Alkoholkonsum trotz Konsequenz.
  2. Auffällige Urinkontrollen im Abstinenzprogramm.
  3. Alkohol wurde hastig und in großen Schlucken getrunken.
  4. Weiterer Alkoholkonsum nach abflachen des Rauschzustandes.
  5. Im Straßenverkehr wurde bereits schon einmal ein BAK von über 1,1 Promille festgestellt.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Es wurde eine therapeutische Beratungsmaßnahme absolviert.
  2. Es finden sich in der Untersuchung keine Hinweise auf fortbestehenden Alkoholkonsum.
  3. Lebensverhältnisse und die Freitzeitgestaltung lassen den Alkoholverzicht plausibel erscheinen.
  4. Der Alkoholverzicht wird aus einem Motiv heraus verständlich, das auch zukünftig wirksam sein wird.

Abstinenzphase:

  • Kurze Missbrauchsphase min. 6 Monate
  • Lange Missbrauchsphase 9 – 12 Monate

Alkoholabhängigkeit

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit:

  1. Eine oder mehrere Entgiftungen wurden durchgeführt. Ein ärztlicher Bericht bestätigt nachvollziehbar die Abhängigkeit.
  2. Wegen zunehmender Giftfestigkeit wurden die Mengen erheblich gesteigert.
  3. Der Klient war bereits einmal zur Ausnüchterung oder wegen Trunkenheit in Haft.
  4. Der Klient berichtet davon, dass er wegen seines Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen gehabt oder sich schuldig gefühlt habe.
  5.  Vorsätze hinsichtlich Dauer oder Häufigkeit von Konsumsituationen scheiterten.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Eine psychologische Beratungsmaßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen. Bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit liegt diese mindestens 6 Monate vor der MPU zurück.
  2. Regelmäßig Nutzung von stützenden Maßnahmen zur Reduzierung eines Rückfalles.
  3. Entwicklung einer positiven und realistischen Zukunftsperspektive.

Abstinenzphase:

  • mindestens 6 – 12 Monate bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit oder bei einer längeren zurückliegenden Abhängigkeit.

Gelegentlicher Alkoholkonsum (A4)

Nach vorliegender Einstufung in A4 gelegentlicher Alkoholkonsum sind keine Befunde bei der MPU vorzulegen. Diese Personengruppe weist in der Regel Alkoholkonzentrationsmengen von unter 1,1 Promille auf, daher ist auch keine Diagnostische Einstufung erforderlich.

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