Wer muss zur “Drogen MPU”?

Die Drogen MPU wird angeordnet, sobald Konsum von Drogen festgestellt worden ist. Es spielt dabei keine Rolle ob die Feststellung durch die Teilnahme im Straßenverkehr erfolgte, oder durch diverse Chatverläufe aufgedeckt wurde, oder durch Handel treiben mit Betäubungsmittel.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat nun Eignungszweifel und ordnet eine Fahreignungsuntersuchung durch eine MPU oder Facharztuntersuchung an!

Denn sobald ein Verdacht von Drogenkonsum oder eine Straftat mit Drogen einhergeht oder festgestellt worden ist, folgt in der Regel die MPU, oder zuerst eine fachärztliche Untersuchung, um das Konsumverhalten einschätzen zu können.

Zum Bestehen dieser Untersuchung benötigen Sie je nach Grad der Drogengefährdung (Gefährdung, fortgeschrittene Drogenproblematik oder Drogenabhängigkeit) Abstinenznachweise und die jeweilig richtige Maßnahme zur Aufarbeitung der Drogenproblematik.

Abstinenznachweis bei Drogen Konsum Pflicht?

Als verkehrspsychologische psychotherapeutische Praxis und MPU Beratungsstelle können wir jedem Fall gerecht werden und beraten zum Abstinenzcheck falls notwendig!

Ehemalige MPU Gutachter beraten Sie zur medizinischen psychologischen Untersuchung, Psychologen begleiten Ihre Aufarbeitung.

Je nach vorliegender Einstufung müssen nun unterschiedliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, damit der Gutachter ein positives Feedback aussprechen kann.

In der Regel kann die MPU aufgrund von Drogenkonsum nur mit Abstinenz bestanden werden. Allerdings gibt es Ausnahmen!

Es wird in folgende Ausprägungsgrade eingestuft:

Drogengefährdung

(D3)

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Folgende Kriterien liegen vor:

  1. mindestens gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum und maximal Probierkonsumverhalten anderer Betäubungsmittel.
  2. gelegentlicher Konsum auf Partys von Cannabis, XTC, Amphetamine, Kokain, kein Mischkonsum von Alkohol.
  3. Sofern Konsum von Amphetamine oder XTC vorlag, beschränkte sich der Konsum auf den Freizeitbereich und auf gewisse soziale Kontakte. Kriterien für D2 liegen nicht vor.
  4. Altersgerechte Konsummotivation
  5. Der Klient hat unreflektiert vor dem Hintergrund einer vergleichbaren Haltung Gleichaltriger bzw. seines Bekanntenkreises seine Drogenkonsum nicht hinterfragt.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Problem des häufigen Cannabiskonsum wurde reflektiert und die daraus resultierenden Gefahren erkannt.
  2. keine Tendenz zur Verharmlosung des Drogenkonsums und idealistische Drogeneinstellung.
  3. Der Klient hat erkannt, dass der Konsum zum Rauschzustand führen kann.

Abstinenzphase:

  • Bei einer kurzen Konsumphase min. 6 Monate
  • Bei einer langen Konsumphase min. 9 – 12 Monate

Fortgeschrittene Drogenproblematik

(D2)

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien fortgeschrittene Drogenproblematik:

  1. Wiederholter Drogenkonsum trotz Konsequenz.
  2. Auffällige Urinkontrollen im Abstinenzprogramm.
  3. Ausgeprägte Experimentierfreude von BtMG.
  4. Polyvalente Drogenproblematik.
  5. Weiterer Drogenkonsum nach abflachen des Rauschzustandes.
  6. Im Straßenverkehr wurde bereits schon einmal ein BAK von über 1,1 Promille festgestellt.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Es finden sich in der Untersuchung keine Hinweise auf fortbestehenden Drogenkonsum.
  2. Es wurde eine therapeutische Beratungsmaßnahme absolviert.
  3. Maßnahme sollte mindestens 6 Monate vor MPU stabil gelebt sein
  4. Falls weiterhin Alkohol konsumiert wird, finden sich keine Hinweise für einen problematischen Konsummuster

Abstinenzphase:

  • Bei einer kurzen Konsumphase min. 6 Monate
  • Bei einer langen Konsumphase min. 9 – 12 Monate

Drogenabhängigkeit

(D1)

Auszug aus den Beurteilungskriterien

Kriterien für eine Drogenabhängigkeit:

  1. Eine oder mehrere Entgiftungen wurden durchgeführt. Ein ärztlicher Bericht bestätigt nachvollziehbar die Abhängigkeit.
  2. Wegen zunehmender Giftfestigkeit wurde die Mengen erheblich gesteigert.
  3. Der Drogenkonsum fand zum Ausgleich des Wirkungsverlustes in immer kürzeren Zeitintervallen statt.
  4. Es sind Eigentumsdelikte oder andere Straftaten zur Beschaffung von Drogen zum Eigenkonsum bekannt.
  5.  Vorsätze hinsichtlich Dauer oder Häufigkeit von Konsumsituationen scheiterten.

Kriterien für eine Problembewältigung:

  1. Eine psychologische Beratungsmaßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen. Bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit liegt diese mindestens 6 Monate vor der MPU zurück.
  2. Regelmäßig Nutzung von stützenden Maßnahmen zur Reduzierung eines Rückfalles.
  3. Entwicklung einer positiven und realistischen Zukunftsperspektive.

Abstinenz:

  • mindestens 6 – 12 Monate bei einer kurzen Phase der Abhängigkeit oder bei einer längeren zurückliegenden Abhängigkeit.

Gelegentlicher Cannabiskonsum

(D4)

Liegt ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Straßenverkehr vor, wird die Fahrerlaubnis Behörde (Führerscheinstelle) Ihr Trennvermögen im Straßenverkehr hinterfragen. Im Anschreiben steht, dass kein Abstinenzbelegung notwendig ist. Grundsätzlich ist bei solch einer Fragestellung die MPU mit dem Trennvermögen möglich zu bestehen, allerdings kommt dies auf den Einzelfall an.

Trennvermögen möglich:

  • Bis 2,4 ng
  • Max. 25 COOH

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MPU wegen?